Ihre Rechte als Verbraucherinnen und Verbraucher

Unternehmen und andere Anbieter dürfen Ihre persönlichen Daten nicht nach Belieben verwenden. Sie haben einen Anspruch auf Auskunft, Löschung und mehr. Die wichtigsten Rechte im Überblick –  und wie Sie diese geltend machen.

Das dürfen Sie verlangen

  • Auskunft: Anbieter müssen Sie darüber informieren, welche Daten diese über Sie sammeln und wozu sie die Daten verwenden. Wenn die Anbieter ihre Nutzungsbedingungen ändern, müssen Sie aktiv informiert werden. Zusätzlich haben Sie das Recht, vom Anbieter eine Kopie der Daten zu erhalten, die dieser über Sie besitzt.
  • Korrektur: Wenn die Daten über Sie unvollständig oder fehlerhaft sind, muss der Anbieter sie korrigieren.
  • Widerruf: Wenn Sie eingewilligt haben, dass Ihre Daten genutzt werden, können Sie diese Einwilligung jederzeit zurückziehen.
  • Löschung: Sie können verlangen, dass Daten über Sie gelöscht werden. Manchmal muss der Anbieter die Daten nicht oder erst nach einer gewissen Zeit löschen. Zum Beispiel, wenn er sie benötigt, um einen Vertrag zu erfüllen oder Daten zur Buchhaltung aufbewahrt werden müssen. Wenn sich Daten über Sie im Internet weiterverbreitet haben, muss der Anbieter gegebenenfalls auch andere Webseiten informieren, dass Sie diese löschen wollen – etwa Suchmaschinen. Daten, an denen zum Beispiel ein öffentliches Interesse besteht, müssen nicht gelöscht werden.
  • Datenmitnahme: Damit Sie leichter von einem Anbieter zu einem anderen wechseln können, haben Sie ein Recht auf Datenmitnahme. Daten, die sie bei einem Dienst hinterlassen haben, muss der alte Anbieter etwa zum Download bereitstellen. Er muss aber keine Daten bereitstellen, wenn sie Dritte betreffen, zum Beispiel detaillierte Kontaktlisten.
  • Menschliche Mitwirkung bei Entscheidungen: In vielen Bereichen, etwa bei Bonitätsprüfungen vor dem Abschluss von Handyverträgen, bewerten Unternehmen ihre Kunden aufgrund Ihrer Daten und treffen mehr oder weniger „automatisierte Entscheidungen“. Wenn diese vollständig von Computern getroffen werden, sind sie in der Regel allerdings nicht erlaubt. Das gilt zumindest dann, wenn sie rechtlich bindende oder ähnlich starke Auswirkungen auf das eigene Leben haben. Im Zweifel muss etwa ein Mitarbeiter die Entscheidung nachträglich überprüfen. Zu diesem, ab Ende Mai 2018 EU-weit gültigen Recht sind jedoch noch viele Details ungeklärt – etwa in welchen Konstellationen es genau gilt und wann Ausnahmen greifen.

Datenschutz-Grundverordnung
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung regelt erstmals einheitlich, wie personenbezogene Daten von EU-Bürgern verwendet werden dürfen. Sie tritt an die Stelle unterschiedlicher Datenschutz-Gesetze der EU-Staaten. In manchen Bereichen sind weiterhin nationale Regelungen möglich. Die Regelungen gelten vollständig ab dem 25. Mai 2018, wenn eine Übergangsfrist endet. Viele der Regelungen orientieren sich am Datenschutz, der in Deutschland bereits galt, andere sind neu.
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So gehen Sie vor

  • Oft genügt es, auf der Webseite eines Anbieters nach dem Impressum oder der Datenschutzerklärung zu suchen und eine E-Mail oder einen Brief zu schreiben. Der Anbieter muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
  • Ein formloses Schreiben genügt, doch ein professionell formuliertes Schriftstück erhöht manchmal die Antwortbereitschaft. Eine aktuelle Vorlage bietet zum Beispiel der Heise-Verlag zum Download an. Sie können dazu auch Dienstleister nutzen, die Anfragen über ihre Webseiten ermöglichen. Beispiele sind selbstauskunft.net oder personaldata.io.
  • Die hier beschriebenen Rechte gelten gegenüber Anbietern, die innerhalb der EU auf dem Markt tätig sind. Das sind im Zweifel alle, die sich mit ihrem Angebot an Menschen hierzulande richten, zum Beispiel mit einer deutschsprachigen Webseite. Wenn ein Anbieter keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Gebiet der EU beschäftigt, muss er zumindest jemanden benennen, an den man sich wenden kann.
  • Sie können auch die nächstgelegene Datenschutzbehörde kontaktieren, um ihre Rechte wahrzunehmen – egal, aus welchem Land der Anbieter kommt. Sie ist dafür zuständig, Ihnen weiterzuhelfen.

Die Informationen beziehen sich auf die neuen Datenschutzgesetze, die Ihre Rechte ab 25. Mai 2018 in der Europäischen Union regeln.

Die Einschätzungen zum Thema Scoring des Soziologen Steffen Mau finden Sie im Beitrag „Auf dem Weg in die Scoring-Gesellschaft?“.
Weitere Sachinformationen finden Sie in der Beitragsübersicht.